Compliance
TrinkwV
Begriff aus dem Vending-Glossar
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um und legt Grenzwerte für Keime, Schadstoffe und chemische Parameter in Trinkwasser fest. Die zweite Novelle trat am 24. Juni 2023 in Kraft und führte erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte ein; für POU-Wasserspender mit Festwasseranschluss gelten Betreiber ab dem Anschlusspunkt in der Nachweispflicht für Filterwechsel und Hygienekontrolle.
Rechtlicher Rahmen
Die Trinkwasserverordnung setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um. Die aktuell geltende Fassung geht auf die zweite Novelle zurück, die am 24. Juni 2023 in Kraft trat und wesentliche Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/2184 umsetzt. Sie legt fest, welche mikrobiologischen und chemischen Parameter Trinkwasser einhalten muss, welche Untersuchungen fällig werden und welche Nachweise Betreiber von Anlagen führen müssen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird.
Abgrenzung zu Tank- und Kartuschensystemen
Die TrinkwV bindet nur an Anlagen, die Wasser aus der öffentlichen oder einer eigenen Wasserversorgung entnehmen und weitergeben — also klassische Festwasseranschluss-Spender. Tankbasierte Systeme, die aus mitgelieferten Wasserflaschen oder -kartuschen befüllt werden, fallen nicht unter die TrinkwV, sondern unter allgemeines Lebensmittelrecht und die jeweiligen Herstellervorgaben zur Reinigung. Für Betreiber ist das bei der Standortentscheidung relevant: Ein Festwasseranschluss reduziert den logistischen Aufwand für Nachschub, bringt aber die volle TrinkwV-Nachweispflicht mit; ein Tanksystem bleibt logistisch aufwendiger, dafür regulatorisch schlanker.
PFAS-Grenzwerte: neu seit Januar 2026
Erstmals enthält die TrinkwV verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 µg/l für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Verbindungen (PFAS-20). Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein strengerer Wert von 0,02 µg/l für die Summe von vier besonders relevanten Einzelstoffen hinzu (PFAS-4: PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS). Im selben Zeitfenster müssen alte Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ersetzt oder außer Betrieb genommen werden.
Was das für Wasserspender-Betreiber bedeutet
Ein Point-of-Use-Wasserspender mit Festwasseranschluss wird ab dem Anschlusspunkt Teil der Trinkwasser-Installation im Sinne der Verordnung. Wer daraus Wasser an Mitarbeitende, Gäste oder die Öffentlichkeit abgibt, ist Betreiber im Sinne der TrinkwV — auch ohne Verkauf und ohne Entgelt. Daraus folgen in der Praxis: ein Anschluss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich Rückflussverhinderer, Filterwechsel nach Herstellerangabe statt nach Gefühl, und eine dokumentierte Wartungshistorie, die bei einer Kontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt vorgelegt werden kann.
Bei den neuen PFAS-Grenzwerten reicht ein einfacher Aktivkohlefilter je nach Belastung des Zulaufwassers nicht mehr in jedem Fall aus — Betreiber an Standorten mit bekannter PFAS-Vorbelastung sollten prüfen, ob weitergehende Verfahren wie Umkehrosmose nötig werden. Das betrifft die Anschaffungs- und Betriebskosten des Spenders direkter als jede andere Änderung der letzten Jahre.