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Compliance

TrinkwV

Begriff aus dem Vending-Glossar

Trinkwasserverordnung (TrinkwV): setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um und legt Grenzwerte für Keime, Schadstoffe und chemische Parameter in Trinkwasser fest. Die zweite Novelle trat am 24. Juni 2023 in Kraft und führte erstmals verbindliche PFAS-Grenzwerte ein; für POU-Wasserspender mit Festwasseranschluss gelten Betreiber ab dem Anschlusspunkt in der Nachweispflicht für Filterwechsel und Hygienekontrolle.

Rechtlicher Rahmen

Die Trinkwasserverordnung setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um. Die aktuell geltende Fassung geht auf die zweite Novelle zurück, die am 24. Juni 2023 in Kraft trat und wesentliche Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/2184 umsetzt. Sie legt fest, welche mikrobiologischen und chemischen Parameter Trinkwasser einhalten muss, welche Untersuchungen fällig werden und welche Nachweise Betreiber von Anlagen führen müssen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird.

Abgrenzung zu Tank- und Kartuschensystemen

Die TrinkwV bindet nur an Anlagen, die Wasser aus der öffentlichen oder einer eigenen Wasserversorgung entnehmen und weitergeben — also klassische Festwasseranschluss-Spender. Tankbasierte Systeme, die aus mitgelieferten Wasserflaschen oder -kartuschen befüllt werden, fallen nicht unter die TrinkwV, sondern unter allgemeines Lebensmittelrecht und die jeweiligen Herstellervorgaben zur Reinigung. Für Betreiber ist das bei der Standortentscheidung relevant: Ein Festwasseranschluss reduziert den logistischen Aufwand für Nachschub, bringt aber die volle TrinkwV-Nachweispflicht mit; ein Tanksystem bleibt logistisch aufwendiger, dafür regulatorisch schlanker.

PFAS-Grenzwerte: neu seit Januar 2026

Erstmals enthält die TrinkwV verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 µg/l für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Verbindungen (PFAS-20). Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein strengerer Wert von 0,02 µg/l für die Summe von vier besonders relevanten Einzelstoffen hinzu (PFAS-4: PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS). Im selben Zeitfenster müssen alte Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ersetzt oder außer Betrieb genommen werden.

Was das für Wasserspender-Betreiber bedeutet

Ein Point-of-Use-Wasserspender mit Festwasseranschluss wird ab dem Anschlusspunkt Teil der Trinkwasser-Installation im Sinne der Verordnung. Wer daraus Wasser an Mitarbeitende, Gäste oder die Öffentlichkeit abgibt, ist Betreiber im Sinne der TrinkwV — auch ohne Verkauf und ohne Entgelt. Daraus folgen in der Praxis: ein Anschluss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich Rückflussverhinderer, Filterwechsel nach Herstellerangabe statt nach Gefühl, und eine dokumentierte Wartungshistorie, die bei einer Kontrolle durch das zuständige Gesundheitsamt vorgelegt werden kann.

Bei den neuen PFAS-Grenzwerten reicht ein einfacher Aktivkohlefilter je nach Belastung des Zulaufwassers nicht mehr in jedem Fall aus — Betreiber an Standorten mit bekannter PFAS-Vorbelastung sollten prüfen, ob weitergehende Verfahren wie Umkehrosmose nötig werden. Das betrifft die Anschaffungs- und Betriebskosten des Spenders direkter als jede andere Änderung der letzten Jahre.

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Quellen & Weiterführendes

Verwandte Begriffe

POU-WasserspenderPoint-of-Use: Wasserspender mit integrierter Filtration, der direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen wird und stilles, medium und sprudelndes sowie oft heißes Wasser liefert. Kein Flaschentransport, kein Pfand — aber Teil der meldepflichtigen Trinkwasserinstallation.AktivkohlefilterFiltermedium aus poröser Aktivkohle, das gelöste organische Verbindungen – vor allem Chlor, Chloramine sowie Geschmacks- und Geruchsstoffe – aus dem Leitungswasser adsorbiert. Das Wechselintervall richtet sich nach der vom Hersteller getesteten Literzahl bzw. einem Zeitintervall, meist im Bereich weniger Monate.FestwasseranschlussFeste Rohrverbindung eines Automaten oder Wasserspenders mit der Kaltwasserleitung anstelle eines Wechseltanks. Eliminiert manuelles Nachfüllen, verlangt aber eine normgerechte Absicherung gegen Rückfließen ins Trinkwassernetz nach DIN EN 1717 / DIN 1988-100.UmkehrosmoseWasserfiltertechnik, die Leitungswasser unter Druck durch eine halbdurchlässige Membran presst und dabei gelöste Salze, Schwermetalle und die meisten Keime zurückhält — die weitestgehende Aufbereitungsstufe im Gerätebau. Kleinanlagen für POU-Dispenser arbeiten meist mit 4–8 bar, gewerbliche Anlagen mit 10–15 bar Betriebsdruck; das sehr reine, mineralarme Ergebnis wird für Trink- und Kaffeewasser in der Regel remineralisiert.HACCPHazard Analysis and Critical Control Points — vom Codex Alimentarius standardisiertes Risikomanagementsystem für lebensmittelführende Automaten, das die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für alle Lebensmittelunternehmer verbindlich vorschreibt. Betrifft Automatenbetreiber insbesondere bei Frischmilch-, Frische- und Heißgetränkesystemen.

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