Wasserspender
POU-Wasserspender
Begriff aus dem Vending-Glossar
Point-of-Use: Wasserspender mit integrierter Filtration, der direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen wird und stilles, medium und sprudelndes sowie oft heißes Wasser liefert. Kein Flaschentransport, kein Pfand — aber Teil der meldepflichtigen Trinkwasserinstallation.
Technik: Aufbereitung an der Zapfstelle
Anders als ein Flaschenspender lagert ein POU-Gerät kein Wasser vor, sondern filtert, kühlt und auf Wunsch karbonisiert es erst im Moment der Entnahme direkt aus der Hausleitung. Das spart Lagerfläche und Anlieferlogistik, macht das Gerät aber technisch zum Bestandteil der Trinkwasserinstallation — mit allen Konsequenzen, die das nach deutschem Recht auslöst.
Meldepflicht nach Trinkwasserverordnung
Wird ein POU-Spender im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben — etwa in einem Bürogebäude, einer Kantine oder einem Empfangsbereich mit Publikumsverkehr —, greift die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Nach § 11 TrinkwV muss die Inbetriebnahme einer solchen Anlage dem zuständigen Gesundheitsamt in der Regel spätestens vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch angezeigt werden; auch wesentliche bauliche Änderungen unterliegen dieser Frist, eine Stilllegung ist innerhalb von drei Tagen zu melden. Diese Pflicht trifft den Betreiber des Standorts, nicht automatisch den Vending-Dienstleister — ein Punkt, der in Servicevereinbarungen eindeutig geregelt sein sollte.
Rückflussschutz nach DIN EN 1717
Weil das Gerät Wasser filtert, kühlt und mit CO₂ versetzt, muss der Anschluss gegen Rückfließen in die öffentliche Leitung abgesichert sein. Die Norm DIN EN 1717 definiert dafür eine Schutzmatrix mit bis zu 23 Bauarten von Sicherungseinrichtungen, gestaffelt nach der Gefährdungskategorie der angeschlossenen Flüssigkeit. Für einen POU-Spender bedeutet das in der Praxis:
- Anschluss ausschließlich durch ein zugelassenes Installationsunternehmen,
- einen der Gefährdungskategorie entsprechenden Systemtrenner oder Rückflussverhinderer,
- Filterwechsel nach Herstellerintervall statt nach Augenmaß,
- Dokumentation der Wartung als Teil der Betreiberpflichten.
Hygienerisiko Stagnation
Wenig frequentierte Zapfstellen bergen ein Stagnationsrisiko, aus dem Keimwachstum bis hin zu Legionellen entstehen kann. Die technischen Regeln des DVGW zur Trinkwasserhygiene sehen für die dahinterliegende Warmwasserinstallation entsprechende Vorsorgemaßnahmen vor; bei größeren Anlagen im gewerblichen oder öffentlichen Kontext greift zusätzlich eine grundsätzlich jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen. Für den Betreiber eines POU-Geräts folgt daraus praktisch: regelmäßige Nutzung beziehungsweise Spülung der Zapfstelle einplanen, statt erst bei einer Beanstandung zu reagieren.