Branche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Compliance für Vending-Operator
Begriff aus dem Vending-Glossar
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (seit 1. Januar 2024) dazu, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer gesamten Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Für Vending-Operator betrifft das primär die Beschaffungsketten für Kaffee, Kakao, Tee und Fruchtsäfte aus Hochrisikoregionen.
Wer ist betroffen?
Das LkSG trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Im ersten Jahr galten die Pflichten für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland; seit dem 1. Januar 2024 gilt der abgesenkte Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitenden. Kleine und mittlere Vending-Operator fallen damit zunächst nicht direkt unter das Gesetz. Mittelbar sind sie jedoch betroffen: Kaffeeröster, Snackhersteller und Getränkegroßhändler, die dem LkSG unterliegen, reichen ihre Dokumentationspflichten per Lieferantenfragebögen in die nachgelagerte Handelsstufe weiter.
Rohstoffrisiken im Vending
Kaffeebohnen aus Äthiopien und Kolumbien, Kakao aus Côte d'Ivoire, Tee aus Sri Lanka: typische Vending-Rohstoffe stammen aus Regionen, in denen Kinderarbeit, Niedriglohn und fehlende Arbeitsschutzstandards als erhöhtes Risiko gelten. Betroffene Unternehmen müssen jährlich eine Risikoanalyse erstellen und bei identifizierten Verstößen konkrete Abhilfemaßnahmen dokumentieren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Jahresbericht ist spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende öffentlich auf der eigenen Website zu veröffentlichen.
Bußgelder und Vergabeausschluss
Verstöße zieht das BAFA mit Geldbußen bis zu 8 Mio. Euro nach sich (§ 24 LkSG). Bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Jahresumsatz kann das Bußgeld auf bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes steigen. Zusätzlich droht ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für bis zu drei Jahre (§ 22 LkSG).
Ausblick: EU-CSDDD
Parallel zum deutschen LkSG entsteht auf EU-Ebene die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie sieht zivilrechtliche Haftung und voraussichtlich noch niedrigere Schwellenwerte vor. Operator, die heute strukturierte Lieferantendokumentation aufbauen, reduzieren den Aufwand bei einem späteren CSDDD-Onboarding erheblich.