Branche
AI Act / EU-KI-Verordnung: KI-Compliance im Vending
Begriff aus dem Vending-Glossar
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit 1. August 2024) klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen und knüpft daran abgestufte Compliance-Pflichten. Für Vendingbetreiber bestimmt sie, ob ein Gerät mit Kamera-KI, Biometrie oder adaptiver Preislogik einer Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und EU-Datenbankregistrierung bedarf.
Welche Automaten-KI fällt unter die Verordnung?
Die Einstufung folgt vier Risikostufen. Für den Vending-Alltag sind drei davon praxisrelevant:
Verboten ab 2. Februar 2025 (Art. 5): Biometrische Echtzeit-Identifikation von Personen im öffentlichen Raum ohne engen Strafverfolgungsrahmen. Kameramodule, die Passanten ohne Einwilligung demographisch kategorisieren, fallen in diese Grauzone, unabhängig davon, ob der Automat das Ergebnis zur Preissteuerung oder Produktempfehlung nutzt.
Hochrisikoklasse (Anhang III, Kategorie 1): KI-gestützte Biometrie zur Altersverifikation gilt als hochriskant. Pflichten umfassen: Konformitätsbewertung vor Inbetriebnahme, technische Dokumentation nach Art. 11, Registrierung in der EU-KI-Datenbank nach Art. 49 und laufende Vorfallmeldung. Der Beratungsaufwand für eine erstmalige Konformitätsdokumentation ist nicht öffentlich beziffert; Fachkanzleien nennen Projektrahmen von mehreren zehntausend Euro, abhängig vom Systemumfang.
Minimales Risiko: Standard-Empfehlungsalgorithmen, Bestandsoptimierung ohne Personenbezug und einfache Telemetrie-Auswertung unterliegen keinen spezifischen Pflichten aus dem AI Act.
Zeitplan
| Termin | Wirkung | |---|---| | 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) gelten | | 02.08.2025 | GPAI-Modell-Pflichten (Art. 51–56) | | 02.08.2026 | Hochrisikosysteme Anhang III vollständig | | 02.08.2027 | Gesamte Verordnung inkl. Anhang I |
Abgrenzung zur DSGVO
AI Act und DSGVO überschneiden sich bei personenbezogener Kamera-KI, ohne deckungsgleich zu sein. Die DSGVO regelt Datenschutz und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Der AI Act bewertet zusätzlich das Systemrisiko und verlangt eigenständige technische Dokumentation. Betreiber mit Kamera-KI müssen beide Regelwerke parallel einhalten.
Sanktionen
Verstöße gegen verbotene Praktiken: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3). Fehler bei Hochrisikosystemen: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4).