Compliance
Eichrecht
Begriff aus dem Vending-Glossar
Rechtlicher Rahmen aus Mess- und Eichgesetz (MessEG, in Kraft seit 1. Januar 2015) und Mess- und Eichverordnung (MessEV), der die Richtigkeit von Messgeräten im geschäftlichen Verkehr sicherstellt. Für Vending relevant, sobald der Preis aus einer gemessenen Menge folgt — literweise abgerechnetes Wasser, gewichtsbasierte Losware oder kWh-Abrechnung an Ladesäulen —, nicht beim klassischen Stückverkauf zum Festpreis.
Rechtsgrundlage
MessEG und Mess- und Eichverordnung (MessEV) setzen die EU-Messgeräterichtlinie (2014/32/EU) und die Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU) in deutsches Recht um. § 3 Abs. 13 MessEG definiert Messgeräte als Geräte oder Gerätesysteme mit Messfunktion, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt werden. § 31 Abs. 2 verpflichtet den Verwender, während der gesamten Nutzung die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten; § 37 Abs. 1 verbietet den Einsatz, sobald die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist. Für gewerblich genutzte Ausschankmengen — literweise abgegebene Getränke also — ermächtigt § 41 Abs. 1 Nr. 10 MessEG ausdrücklich zu eigenen Vorschriften.
Wann Vending betroffen ist
Klassischer Schacht- oder Spiralverkauf zum Stückpreis fällt nicht darunter — verkauft wird eine Packung zu einem festen Preis, keine gemessene Menge. Eichrechtlich relevant wird es an den Rändern des Sortiments: literweise abgerechnetes Wasser an Zapfsäulen oder Wasserspendern mit Mengentarif, gewichtsbasierte Bohnenkaffee- oder Losware-Spender, sowie kWh-Abrechnung an Ladesäulen für E-Fahrzeuge. Wer ein solches Gerät aufstellt, braucht eine eichfähige — im Regelfall werkseitig bereits geeichte — Mess-Komponente mit CE-Kennzeichnung und Eichstempel, nicht irgendeinen beliebigen Sensor.
Zuständigkeiten und Prüfrhythmus
Die Bauartzulassung liegt bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als nationaler Metrologiebehörde; die Überwachung im Feld obliegt den Landeseichbehörden, etwa den Landesämtern für Mess- und Eichwesen der Bundesländer. Für nichtselbsttätige Waagen gilt in der Regel eine Eichgültigkeitsdauer von zwei Jahren; danach muss eine Nacheichung erfolgen, sonst darf das Gerät nicht mehr im geschäftlichen Verkehr verwendet werden — die Verwendung ohne gültige Eichung ist eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob tatsächlich falsch gemessen wurde.
Randfall Ladesäulen
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge fallen ebenfalls unter das Eichrecht, sobald nach abgegebener Energiemenge (kWh) statt nach Zeit oder Pauschale abgerechnet wird: Der verbaute Energiezähler muss eichrechtskonform sein und die Abrechnung nachvollziehbar dokumentieren — eine Vorgabe, die seit einigen Jahren fester Bestandteil der Ladeinfrastruktur-Beschaffung ist. Für Automatenaufsteller, die zusätzlich Ladepunkte am Standort anbieten, gilt dieselbe Prüflogik wie beim Wasser- oder Losware-Verkauf: Abrechnung nach Menge zieht Eichpflicht nach sich, Abrechnung als Pauschale nicht.
Was es für Betreiber bedeutet
Wer bei der Aufstellung übersieht, dass ein Gerät eichpflichtig ist, riskiert ein Bußgeld und muss im Zweifel nachrüsten oder austauschen. Deshalb gehört die Frage vor die Aufstellung, nicht in die erste Beanstandung: Rechnet die Maschine nach Stück ab oder nach einer gemessenen Größe? Im zweiten Fall ist die Eichfähigkeit der Mess-Komponente Teil der Beschaffungsentscheidung — und ein Kostenfaktor, der in die Kalkulation des Standorts gehört.