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Branche

Verpackungssteuer: Kosten pro Automat erklärt

Begriff aus dem Vending-Glossar

Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Abgabe auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, die einzelne deutsche Städte seit 2022 eigenständig erheben. Steuerpflichtig ist der Betreiber, der die Einwegverpackung erstmalig ausgibt; Mehrwegbehälter sind in allen bisher verabschiedeten Satzungen ausdrücklich befreit.

Wer zahlt, wer ist befreit?

Steuerpflichtig ist, wer die Einwegverpackung erstmalig in Verkehr bringt: bei einem Heißgetränkeautomaten ist das der Aufsteller, nicht der Endverbraucher. Mehrwegbecher und -behälter sind in allen bisher verabschiedeten Satzungen ausdrücklich ausgenommen.

Was kostet das pro Automat?

In Tübingen, der ersten deutschen Stadt mit einer kommunalen Verpackungssteuer (Satzung gültig ab 1. Januar 2022), beträgt die Abgabe 0,50 EUR je Einwegbecher (Herstellerangabe Satzung Tübingen). Bei 50 Ausgaben täglich und 250 Arbeitstagen im Jahr entstehen daraus bis zu 6.250 EUR Mehrkosten pro Gerät und Jahr. Das übersteigt bei vielen Standorten die jährliche Wartungspauschale und ist damit kein Randposten in der Betriebskalkulation.

Rechtliche Einordnung

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im April 2023 (Az. 9 CN 2.22), dass kommunale Verpackungssteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind, sofern sie nicht mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) des Bundes kollidieren. Das Urteil gilt als Präzedenzfall; weitere Kommunen haben seither eigene Satzungen geprüft oder verabschiedet.

Handlungsoptionen für Betreiber

Drei Ansätze reduzieren oder eliminieren die Steuerlast:

  • Mehrwegsystem einführen (z.B. ReCup oder recircle): Die Ausgabe eines Pfandbechers ist nicht steuerpflichtig.
  • Eigenbecher-Rabatt konfigurieren: Wer keinen Einwegbecher entnimmt, löst keine Steuerpflicht aus.
  • Standortplanung: Die Steuer gilt ausschließlich auf dem Stadtgebiet der erhebenden Kommune.

Wer keinen dieser Wege geht, kalkuliert die Abgabe entweder in den Ausgabepreis ein oder weist sie separat aus. Beide Varianten erfordern eine Anpassung der Preistabellen im Automaten-Management-System.

Quellen & Weiterführendes

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