Nachhaltigkeit
Mehrwegbecher-System
Begriff aus dem Vending-Glossar
Wiederverwendbares Bechersystem für Heißgetränkeautomaten: Kunden nutzen ein mitgebrachtes Gefäß oder ein Pfand-Depotsystem wie RECUP. Für öffentlich zugängliche Automaten schreibt § 33 VerpackG seit 2023 ein Mehrwegangebot vor; das Einwegkunststofffondsgesetz verteuert Einwegbecher seit 2024 zusätzlich für deren Hersteller.
Rechtliche Grundlage: Mehrwegangebotspflicht
Seit dem 1. Januar 2023 schreibt § 33 VerpackG vor, dass Letztvertreiber, die Getränke oder Speisen in Einwegkunststoffverpackungen bzw. Einweggetränkebechern anbieten, am selben Ort auch eine Mehrwegalternative bereitstellen müssen — zu keinem höheren Preis und zu keinen schlechteren Bedingungen als die Einwegvariante. Für Automaten an öffentlich zugänglichen Standorten (Bahnhof, Klinikfoyer, Behörde) wird die Pflicht dadurch erfüllt, dass das Gerät mitgebrachte Gefäße oder Depot-Mehrwegbecher befüllen kann. Ausgenommen sind Automaten, die nicht öffentlich zugänglich sind und ausschließlich der Versorgung der eigenen Belegschaft dienen — ein häufiger Fall bei reinen Bürostandorten.
Wirtschaftlicher Hebel: Einwegkunststofffondsgesetz
Seit 2024 verpflichtet das separate Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) Hersteller und Erstinverkehrbringer von Einweggetränkebechern zur Registrierung beim Umweltbundesamt; die erste jährliche Abgabe wurde im Frühjahr 2025 für die 2024 in Verkehr gebrachten Mengen fällig, für Getränkebecher in Höhe von rund 1,23 Euro pro Kilogramm. Aus dem Fonds werden Kommunen für Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum entschädigt. Die Abgabe trifft formal den Becherhersteller, nicht den Automatenbetreiber direkt — sie verteuert aber den Einkaufspreis von Einwegbechern in der Lieferkette, während Mehrwegbecher davon unberührt bleiben.
Technische Anforderungen und Hygiene
Am Kaffeeautomaten hängt an der Umstellung eine technische Frage: Der Ausgabebereich muss hoch genug sein, um einen mitgebrachten oder höheren Mehrwegbecher aufzunehmen, und die Füllstandserkennung muss mit einer sogenannten Cup-Stop-Funktion umgehen können — einem Sensor, der die Ausgabe des maschineneigenen Einwegbechers unterdrückt, sobald ein Kundenbecher untergestellt wird. Für die Lebensmittelhygiene relevant ist dabei vor allem der Ausgabebereich selbst: Bei den meisten Systemen berührt die Auslaufdüse den Becherrand nicht, sodass Reinigung und Hygiene des mitgebrachten Gefäßes in der Verantwortung des Kunden bleiben, während der Automat weiterhin die üblichen Vorgaben für den Ausgabebereich erfüllen muss.
Wirtschaftlichkeit für den Betreiber
Wirtschaftlich rechnet sich Mehrweg über den entfallenden Einwegbecher und die auf ihm lastenden Abgaben. Dagegen stehen Spülkosten, Schwund und der Rücknahmeaufwand bei Depotsystemen wie RECUP, dessen Becher laut Anbieterangabe bis zu 1.000 Spülgänge halten und bis 95 °C hitzebeständig sind. Für Standorte mit fester Belegschaft — Bürostandort, Betriebskantine — geht die Rechnung eher auf als bei wechselnder Laufkundschaft ohne eigenes Gefäß; Anbieter wie RECUP arbeiten inzwischen auch an einer direkten Integration in Automaten- und Smart-Fridge-Lösungen, sodass sich Rückgabe und Neubefüllung stärker automatisieren lassen.