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Nachhaltigkeit

GWP

Begriff aus dem Vending-Glossar

Global Warming Potential: Maßzahl für das Treibhauspotenzial einer Substanz relativ zu CO₂ (GWP = 1) über einen festgelegten Zeithorizont, meist 100 Jahre. Die EU-F-Gase-Verordnung verbietet für hermetisch geschlossene gewerbliche Kühlgeräte — also auch Kühlautomaten — bereits seit 2022 den Einsatz von Kältemitteln mit GWP ≥ 150 bei Neugeräten, was R290 (Propan, GWP 3) zum De-facto-Standard gemacht hat.

Definition und Referenzwerte

GWP setzt die Klimawirkung einer definierten Menge eines Gases über einen festgelegten Zeitraum — üblicherweise 100 Jahre (GWP100) — ins Verhältnis zur gleichen Menge CO₂. CO₂ ist per Definition der Bezugspunkt mit GWP = 1; alle anderen Werte sind Vielfache davon und stammen aus den Sachstandsberichten des Weltklimarats (IPCC). Die EU-F-Gase-Verordnung legt feste Referenzwerte fest, die für Meldepflichten, Quoten und Verwendungsverbote maßgeblich sind: R290 (Propan) hat einen GWP von 3, R744 (CO₂ als Kältemittel) per Definition 1, während ältere HFKW wie R404A mit 3.922 oder R134a mit rund 1.430 um mehrere Zehnerpotenzen höherliegen.

Relevanz für Kühlautomaten: die F-Gase-Verordnung

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen hermetisch geschlossene gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte — dazu zählen gekühlte Snack- und Getränkeautomaten ebenso wie Kühlvitrinen — in der EU nur noch mit Kältemitteln neu in Verkehr gebracht werden, deren GWP unter 150 liegt. Das verschärfte ein bereits seit 2020 geltendes Verbot für Kältemittel mit GWP ≥ 2.500. Die aktuelle Verordnung (EU) 2024/573, seit dem 11. März 2024 in Kraft und Nachfolgerin der Verordnung (EU) Nr. 517/2014, zieht den Rahmen weiter: Bis 2030 soll die insgesamt in der EU in Verkehr gebrachte Menge fluorierter Treibhausgase gegenüber dem Ausgangsniveau von 2015 um 79 % sinken, mit dem erklärten Ziel eines vollständigen Ausstiegs bis 2050.

Kehrseite: Brennbarkeit als Konstruktionsgrenze

R290 ist als Propan brennbar (Sicherheitsklasse A3 nach EN 378), was bei niedrigem GWP der Preis für die Klimafreundlichkeit ist. Normen für hermetisch geschlossene Geräte begrenzen deshalb die zulässige Kältemittelfüllmenge pro Kreislauf auf einen niedrigen zweistelligen bis knapp dreistelligen Gramm-Bereich — das schränkt die Kühlleistung eines einzelnen Kreislaufs ein und ist mit ein Grund, warum größere Kühlautomaten heute teils mit mehreren kleinen, getrennten R290-Kreisläufen statt einem großen HFKW-Kreislauf konstruiert werden.

Was das für Betreiber bedeutet

Neugeräte mit klassischen HFKW wie R404A sind im Kühlautomaten-Segment praktisch ausgeschlossen; R290 und zunehmend R744 (CO₂) sind heute Standard. Für Bestandsanlagen mit R404A wird die Entwicklung planungsrelevant: Frischware dieses Kältemittels darf in der EU schon seit 2020 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, Nachfüllungen bei Reparaturen sind seither nur noch mit recyceltem oder aufbereitetem Material zulässig — eine Verfügbarkeit, die mit jedem Jahr knapper und teurer wird. Wer heute ein Kühlgerät mit R404A im Bestand betreibt, kauft sich damit ein absehbares Auslaufmodell in der Ersatzteil- und Kältemittelversorgung ein.

Für Betreiber mit CSRD-Berichtspflicht kommt hinzu, dass Kältemittelverluste aus selbst betriebenen Kühlgeräten als direkte Emissionen (Scope 1) in die Treibhausgasbilanz einfließen — der GWP-Wert des eingesetzten Kältemittels wird damit auch zu einer Zahl in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, nicht nur in der technischen Dokumentation.

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Quellen & Weiterführendes

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