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Nachhaltigkeit

CSRD

Begriff aus dem Vending-Glossar

Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464): EU-Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards. Durch die Omnibus-I-Reform (in Kraft seit 18.03.2026) gilt die Pflicht erst ab dem Geschäftsjahr 2027 und nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR Nettoumsatz — deutlich weniger Betriebe als ursprünglich vorgesehen.

Die Omnibus-Reform hat den Anwendungsbereich stark verkleinert

Die CSRD trat 2023 in Kraft und sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung stufenweise auf alle großen Unternehmen ausweiten — ursprünglich definiert über zwei von drei Kriterien: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio. EUR Nettoumsatz oder mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme. Zwei EU-Gesetzgebungsakte haben diesen Zeitplan seither grundlegend verändert. Die „Stop-the-clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 verschob im April 2025 zunächst nur die Fristen für die zweite und dritte Berichtswelle um jeweils zwei Jahre. Das eigentliche Omnibus-I-Paket ging im Trilog vom Dezember 2025 deutlich weiter: Der Rat billigte die Reform am 24. Februar 2026, sie trat am 18. März 2026 in Kraft. Seither gilt eine einheitliche, kumulative Schwelle von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz für EU-Mutterunternehmen — statt der bisherigen Oder-Verknüpfung. Für Nicht-EU-Konzerne gilt eine Schwelle von 450 Mio. EUR EU-Umsatz plus einer EU-Tochter oder -Niederlassung mit mehr als 200 Mio. EUR Umsatz.

Zeitplan und wer noch berichtet

Unternehmen, die die neue Schwelle überschreiten, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028); Nicht-EU-Konzerne ab Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029/30). Bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtige Unternehmen („Welle 1“, kapitalmarktorientiert, über 500 Mitarbeitende) fallen nicht automatisch heraus — Mitgliedstaaten können sie aber optional für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreien. Börsennotierte KMU („Welle 3“) sind komplett aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgefallen, auch wenn EFRAGs freiwilliger VSME-Standard als Orientierung bleibt. Die Mitgliedstaaten müssen die Reform bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen; das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz war auch nach dem Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025 bis weit ins Jahr 2026 hinein noch nicht verkündet.

Was das für Automaten-Betreiber bedeutet

Auch wenn nach Schätzungen rund 80 % der ursprünglich erwarteten Unternehmen aus dem direkten Anwendungsbereich gefallen sind, bleibt der indirekte Effekt bestehen: Kliniken, Konzerne, Hochschulen und andere Großkunden, die selbst weiter berichtspflichtig sind, fragen Energieverbrauch, Kältemitteldaten und Verpackungsmengen bei ihren Dienstleistern ab, um sie in die eigene Scope-3-Bilanz aufzunehmen. Ein Automaten-Betreiber, der diese Zahlen nicht liefern kann, verliert Ausschreibungen aus einem Grund, der nichts mit dem Preis zu tun hat — und dieser Druck wächst eher, je enger der Kreis der direkt berichtspflichtigen (und damit datenhungrigen) Auftraggeber wird.

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Quellen & Weiterführendes

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