Compliance
Ecodesign-Energieeffizienzklasse (EU 2019/2024)
Begriff aus dem Vending-Glossar
Die Ecodesign-Energieeffizienzklasse nach Verordnung (EU) 2019/2024 klassifiziert Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (gekühlte Vending-Automaten) anhand eines berechneten Energieeffizienzindex (EEI), der den genormten Jahresenergieverbrauch des Geräts ins Verhältnis zu einem kategoriebezogenen Referenzwert setzt. Seit dem 1. September 2023 dürfen neue Geräte (mit Ausnahme gekühlter Trommelautomaten) nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihr EEI den gesetzlichen Höchstwert von 80 nicht überschreitet (Eiscremetruhen: 50).
Wie der EEI berechnet wird
Die Verordnung gilt ausschließlich für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Kategorie RVA, Refrigerating Appliances with a Direct Sales Function), also gekühlte Vending-Automaten sowie Kühlvitrinen mit integriertem Verkaufsmechanismus. Nicht gekühlte Automaten fallen nicht unter diese Verordnung. Der Energieeffizienzindex ergibt sich aus der Division des gemessenen Jahresenergieverbrauchs (AEC, Annual Energy Consumption in kWh) durch einen gerätebezogenen Standardjahresenergieverbrauch (SAECref), multipliziert mit 100. Ein EEI von 80 bedeutet konkret: Das Gerät verbraucht 20 Prozent weniger Energie als der Referenzautomat der gleichen Gerätekategorie.
Stufenplan: Zwei Verbindlichkeitsphasen
Die Anforderungen traten in zwei Stufen in Kraft:
- 1. März 2021 (Stufe 1): EEI-Höchstwert 100 für alle neu in Verkehr gebrachten gekühlten Direktverkaufsautomaten (Eiscremetruhen: 80)
- 1. September 2023 (Stufe 2): EEI-Höchstwert 80 für alle Neuzulassungen (Eiscremetruhen: 50; ausgenommen gekühlte Trommelautomaten, für die weiterhin Stufe 1 gilt)
Geräte, die vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter betrieben werden. Die Austauschpflicht entsteht erst beim Neukauf.
Über den Energieverbrauch hinaus: Reparierbarkeit und Ersatzteile
Die Verordnung regelt nicht nur den EEI, sondern setzt auch Ökodesign-Anforderungen an Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit. Hersteller müssen sicherstellen, dass sicherheitsrelevante und häufig ausfallende Bauteile über einen definierten Zeitraum nach Verkaufsende des Modells als Ersatzteil verfügbar bleiben, und technische Unterlagen inklusive EEI-Nachweis zehn Jahre lang aufbewahren.
Verhältnis zur neuen Ecodesign-Verordnung (ESPR)
Am 18. Juli 2024 trat die übergeordnete Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) in Kraft, die die alte Rahmenrichtlinie 2009/125/EG schrittweise ablöst und den Anwendungsbereich von reinen Energieprodukten auf nahezu alle Warengruppen ausweitet. Für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion ist bislang kein produktspezifischer ESPR-Durchführungsrechtsakt veröffentlicht; Verordnung (EU) 2019/2024 bleibt daher als bestehende Durchführungsmaßnahme in Kraft und maßgeblich für den EEI-Nachweis.
Zusammenspiel mit der Kältemittel-Regulierung
Die EEI-Verschärfung fällt zeitlich mit dem regulatorisch getriebenen Wechsel zu klimafreundlicheren Kältemitteln zusammen: Die EU-F-Gase-Verordnung schränkt den Einsatz von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zunehmend ein, wodurch Hersteller neuer Direktverkaufsautomaten verstärkt auf natürliche Kältemittel wie R290 (Propan) umstellen. Da R290-Kompressoren tendenziell effizienter arbeiten, verstärken sich EEI-Grenzwert und Kältemittelwechsel gegenseitig – ein Neugerät unter Stufe 2 erfüllt beide Anforderungen in der Regel gemeinsam, sollte aber im Einzelfall geprüft werden.
Was das für Betreiber bedeutet
Ein Altgerät mit EEI nahe 100 und ein seit 1. September 2023 zulässiges Neugerät mit EEI 80 unterscheiden sich per Definition um mindestens 20 Prozent Energieverbrauch bei gleicher Gerätekategorie und Referenzverbrauch (SAECref) — wie viel das an absoluten kWh und Euro pro Jahr ausmacht, hängt von Gerätegröße, Aufstellort und Strompreis ab und lässt sich nur anhand des konkreten SAECref-Werts auf der CE-Konformitätserklärung berechnen.
Dokumentationspflicht beim Kauf: Betreiber sollten beim Gerätekauf die CE-Konformitätserklärung mit ausgewiesenem EEI-Wert einfordern, da dieser den Nachweis der Stufenkonformität erbringt.
Quellen & Weiterführendes
- Verordnung (EU) 2019/2024 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Commission Regulation (EU) 2019/2024 — consolidated text (EEI thresholds, Annex II Tables 1 & 2)
- Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR)
- Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV)