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Ecodesign EU 2024: Energielabel-Pflicht für alle Vending-Automaten − Was Hersteller und Käufer jetzt wissen müssen
Inhalt
Seit dem 1. September 2023 darf kein gekühlter Verkaufsautomat mit einem Energy Efficiency Index (EEI) über 80 mehr neu in den EU-Markt gebracht werden. Das ist nicht die Ankündigung einer künftigen Pflicht, sondern geltendes Recht: Die Verordnung (EU) 2019/2024 trat am 1. März 2021 in Kraft, die zweite Verbotsstufe gilt seit September 2023. Betreiber, die heute ein gekühltes Gerät kaufen und weder Energielabel noch EEI-Wert prüfen, riskieren den Erwerb eines illegal in Verkehr gebrachten Geräts.
48 TWh jährliche Stromeinsparung bis 2030 beziffert die EU-Kommission als Einsparpotenzial der Verordnung, was dem Jahresverbrauch von rund fünf Millionen deutschen Haushalten entspricht. Die Rechtsgrundlage bildet Verordnung (EU) 2019/2024 für die Ökodesign-Mindestanforderungen; die flankierende Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 regelt das Energielabel A–G.
Was ist betroffen, was nicht?
Eine häufige Fehlannahme im Markt: Die Verordnung 2019/2024 gilt nur für gekühlte Geräte mit Direktverkaufsfunktion. Kaffeevollautomaten, Bean-to-Cup-Geräte und Heißgetränkeautomaten fallen ausdrücklich heraus. Für sie existiert kein Pflicht-EU-Energielabel nach dieser Verordnung; es gilt weiterhin das freiwillige EVA EMP 3.1b als Referenzprotokoll, wie die EU-Kommission in ihrer Übersicht bestätigt.
Eindeutig erfasst sind:
- Gekühlte Getränkeautomaten (Dosen, Flaschen, Saft)
- Snack- und Kombiautomaten mit Kühlzone
- Getränkekühler und Cooler mit Direktverkauf
Wer ausschließlich Kaffeevollautomaten vertreibt oder betreibt, ist von 2019/2024 nicht betroffen. Wer gekühlte Kombiautomaten einsetzt, muss dagegen jetzt handeln.
Zeitplan: Drei Daten, die zählen
1. Juli 2019: Die EVA (European Vending & Coffee Service Association) zieht ihr freiwilliges Energy Measurement Protocol für Kühlgeräte zurück. Seitdem ist EN 50597 (global: IEC 63252) die verbindliche Messnorm. Ältere EMP-Messungen für Kühlgeräte gelten nicht mehr.

1. März 2021: Beide Verordnungen greifen EU-weit. EEI-Grenze: ≤ 100. Das A–G-Energielabel wird beim Verkauf jedes gekühlten Automaten Pflicht. Gleichzeitig muss jedes Modell vor Markteinführung in der EU-Datenbank EPREL registriert sein, inklusive Energieklasse und kWh/24h-Verbrauchswert.
1. September 2023: EEI-Grenze schärfer: ≤ 80. Ausgenommen bleiben vorerst gekühlte Trommel- und Karussellautomaten, da diese konstruktionsbedingt schlechtere Werte erzielen und ein separater Zeitplan gilt. Für alle anderen Bauformen gilt: EEI über 80 ist ein Handelsstopp.
Das neue A–G-Label: Kein A+ mehr
Die Skala A–G ersetzt das frühere A+/A++/A+++-Schema vollständig. Ein Gerät, das ein „A+"-Label ausweist, ist falsch gekennzeichnet und verstößt gegen die Verordnung. Die EU kalibriert neue Label-Skalen bewusst so, dass beim Marktstart kein Gerät die Klassen A oder B erreicht. Das schafft Innovationsspielraum für rund zehn Jahre. Zum Start 2021 konnten die besten gekühlten Automaten höchstens Klasse C erreichen, wie die EVA in ihrem Q&A zur Verordnung dokumentiert. Geschlossene Dosen- und Flaschenautomaten schnitten dabei besser ab als Glastür-Geräte. Trommelautomaten landeten anfangs bei G, was die vorübergehende Ausnahmeregelung begründet.
Sechs Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer
Jeder, der ein gekühltes Gerät mit Direktverkaufsfunktion in der EU auf den Markt bringt, trägt sechs Pflichten:
- EPREL-Registrierung: Jedes Modell muss vor der Markteinführung in der EU-Datenbank EPREL erfasst sein, mit Energieklasse, kWh/24h-Verbrauch und technischen Parametern.
- CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung ausstellen.
- Energielabel physisch am Gerät anbringen. Beim Online-Verkauf gilt ein QR-Code, der auf das Label verlinkt.
- Technische Dokumentation für die Konformitätsbewertung erstellen und aufbewahren.
- Ersatzteilpflicht: Ersatzteile innerhalb von 15 Tagen nach Bestellung lieferbar halten.
- Produktdatenblatt mit allen Leistungsparametern bereitstellen.
Verstöße liegen beim Inverkehrbringer, nicht automatisch beim Käufer. Das ändert aber nichts daran, dass ein Betreiber mit einem nicht-konformen Gerät im Bestand ein Compliance-Risiko trägt, sobald Aufsichtsbehörden prüfen.
Drei Schritte für Betreiber beim Gerätekauf

Altgeräte im laufenden Betrieb müssen nicht sofort ausgetauscht werden: Ein Nutzungsverbot für Bestandsgeräte gibt es nicht. Das Risiko trägt der Inverkehrbringer, der ein nicht-konformes Gerät verkauft. Geräte mit EEI über 80 verlieren dennoch ihren Wiederverkaufswert. Die laufenden Energiekosten sind real, auch wenn sie sich nicht im Kaufpreis zeigen.
Beim Neukauf gekühlter Automaten:
- Das A–G-Label am Gerät einfordern. Kein A+, kein alternatives Zertifikat akzeptieren.
- Den EEI-Wert aus dem Produktdatenblatt oder direkt über EPREL abrufen und auf EEI ≤ 80 prüfen.
- Topten EU listet konforme Geräte mit klimafreundlichem Kältemittel für den europäischen Markt, alle mit verifizierten Energieklassen.
Marktkontext: 621.000 Geräte, 32 Prozent betroffen
Rund 621.000 Vending-Automaten sind in Deutschland im Betrieb (BDV-Marktstudie 2024). Davon entfallen 47 Prozent auf Kaffeevollautomaten, die von 2019/2024 nicht erfasst werden. Kaltgetränke-, Snack- und Kombiautomaten mit Kühlung machen rund 32 Prozent des europäischen Bestands aus, wie der EVA-Marktbericht 2025 dokumentiert. Marktumsatz Deutschland 2024: 3,37 Mrd. Euro Produktverkäufe, ein Plus von 18,7 Prozent gegenüber 2023. In einem wachsenden Markt trifft die Anforderung eine große und steigende Basis an Neuanschaffungen.
Ausblick: ESPR 2024 und was danach kommt
Am 18. Juli 2024 trat die neue Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR, 2024/1781) in Kraft. Sie löst langfristig die alte Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG ab. Neue Anforderungen betreffen den Digitalen Produktpass, schärfere Vorgaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die bestehende Verordnung 2019/2024 bleibt gültig, bis spezifische delegierte Rechtsakte unter dem ESPR-Rahmen sie ersetzen. Wann das für Vending-Geräte geschieht, ist noch nicht festgelegt (Stand September 2026, nicht unabhängig bestätigt).
Hersteller, die heute in R290-basierte Kältetechnik und konforme Energieeffizienz investieren, reduzieren das Risiko einer erneuten Nachrüstung, wenn delegierte Rechtsakte unter dem ESPR-Rahmen konkrete Anforderungen festlegen. Die Verordnung 2019/2024 ist ein Schritt in einer längeren regulatorischen Kette, nicht der letzte.
Letzte Aktualisierung: September 2026
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