Operator-Ökosystem
Standortprovision
Begriff aus dem Vending-Glossar
Umsatzbeteiligung oder Pauschale, die ein Operator dem Standortgeber für die Aufstellfläche eines Automaten zahlt. In der Branche kursieren für die prozentuale Variante Bandbreiten von rund 5–20 % des Nettoumsatzes, in stark frequentierten oder exklusiven Lagen mitunter mehr; alternativ eine feste monatliche Pauschale statt Umsatzbeteiligung. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Frequenz, Exklusivität und Vertragslaufzeit ab.
Zwei Vergütungsmodelle
In der Praxis stehen sich zwei Modelle gegenüber: die Umsatzbeteiligung, bei der der Standort einen Prozentsatz vom Automatenumsatz erhält, und die Standortpauschale, ein fester monatlicher Betrag unabhängig vom tatsächlichen Absatz. Branchenquellen nennen für die Umsatzbeteiligung häufig Bandbreiten zwischen rund 5 und 20 Prozent, für die Pauschale Beträge grob im Bereich von 50 bis 200 Euro pro Monat und Gerät. International werden bei sehr publikumsstarken Lagen wie Bahnhöfen oder Flughäfen auch Umsatzbeteiligungen deutlich oberhalb von 20 Prozent berichtet — solche Werte lassen sich aber kaum verallgemeinern, da sie stark vom Einzelfall abhängen. Beide Modelle streuen stark, weil weder Gesetz noch Verband feste Sätze vorgeben — die Provision ist reine Verhandlungssache zwischen Operator und Standort.
Was die Höhe treibt
Ausschlaggebend sind vor allem die erwartete Kauffrequenz, die Exklusivität (steht nur ein Automat eines Anbieters am Standort oder konkurrieren mehrere), die Vertragslaufzeit und ob der Standort Nebenleistungen wie Strom, Wasser oder Stellfläche kostenfrei bereitstellt. Nach Angaben des Branchenverbands BDV stehen über 80 Prozent der deutschen Getränke- und Verpflegungsautomaten in Betrieben — also nicht im publikumsoffenen Einzelhandel, sondern als Teil der betrieblichen Versorgung der eigenen Belegschaft. Das verändert die Verhandlungslogik gegenüber einem Automaten an einer belebten Straßenecke.
Auswirkung auf den Verkaufspreis
Jede Provision fließt am Ende in die Kalkulation des Automatenbetreibers und damit in den Verkaufspreis am Gerät. Eine hohe Standortprovision verteuert also die Verpflegung für genau die Belegschaft, die der Standort eigentlich versorgen will — ein Zielkonflikt, den viele Betriebe auflösen, indem sie ganz auf Provision verzichten und stattdessen niedrigere Produktpreise für die eigenen Mitarbeitenden aushandeln.
Verhältnis zum Full-Service-Vertrag
Standortprovision und Full-Service-Vertrag sind zwei Seiten derselben Vereinbarung: Während der Full-Service-Vertrag regelt, was der Operator leistet, legt die Provisionsklausel fest, was davon an den Standort zurückfließt. Beide Punkte gehören in denselben Aufstellvertrag und sollten gemeinsam verhandelt werden, nicht isoliert.