Software
Fernpreissteuerung
Begriff aus dem Vending-Glossar
Funktion von Vending-Management-Systemen, Produktpreise am Automaten per Fernzugriff statt durch Technikerbesuch zu ändern – auf Datenebene meist über EVA-DTS-Preisbefehle. Ermöglicht flottenweite Preisanpassung an Rohstoffkosten, Tageszeit (Dynamic Pricing) oder Standortgruppen.
Technische Voraussetzungen
Fernpreissteuerung setzt drei Bausteine voraus: ein Gerät mit softwaregeführter Preisliste statt mechanischem Preisrad, ein Kommunikationsmodul (GSM/LTE-Telemetriebox oder vernetzter MDB-Master) und eine Zentrale, die Preisbefehle versenden kann. Auf Datenebene regelt der EVA-DTS-Standard (European Vending Data Transfer Standard) der Branchenvereinigung EVA die Übertragung: Für die Preisliste ist inzwischen das Element PA7 vorgesehen; die älteren Elemente PA1/PA2 gelten als „grandfathered“ und werden nur noch aus Kompatibilitätsgründen unterstützt. Fehlt einer der drei Bausteine, bleibt die Preisänderung eine Fahrt zum Gerät.
Anwendungsfälle
In der Praxis wird Fernpreissteuerung für mehrere Szenarien genutzt: zentrale Anpassung an gestiegene Rohstoff- oder Energiekosten über die gesamte Flotte an einem Nachmittag statt in einer zweiwöchigen Tour, Dynamic Pricing nach Tageszeit oder Standortgruppe (z. B. günstigere Preise am Vormittag, höhere zur Mittagszeit) sowie zeitlich befristete Rabattaktionen für einzelne Standorte, ohne das gesamte Sortiment umzustellen.
Rechtliche Anforderung an die Preisauszeichnung
Unabhängig von der Technik bleibt die Preisangabenverordnung (PAngV) verbindlich: Für Waren, die der Kunde direkt entnehmen kann – dazu zählen Warenautomaten –, muss der Gesamtpreis am Gerät klar erkennbar und identisch mit dem tatsächlich abgebuchten Betrag sein. Eine Fernpreisänderung, die serverseitig sofort wirksam wird, aber erst verzögert auf Display oder Preisschild ankommt, führt zu einer Diskrepanz zwischen Auszeichnung und Abbuchung – ein klassischer Abmahnungsgrund im Wettbewerbsrecht. VMS-Anbieter lösen das, indem eine Preisänderung erst nach Bestätigung der Anzeigeaktualisierung durch das Gerät als „live“ markiert wird.
Abgrenzung zum Eichrecht
Fernpreissteuerung betrifft ausschließlich den Verkaufspreis, nicht die Messrichtigkeit der Ausgabe (Menge, Gewicht, Volumen) – das ist Gegenstand des Mess- und Eichgesetzes und separat geregelt. Eine Preisänderung per Fernzugriff macht daher keine neue Eichung nötig, solange sich an der abgegebenen Menge nichts ändert.