Compliance
BFSG
Termine dal glossario del vending
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — seit Juni 2025 müssen Selbstbedienungsterminals und Automaten mit Bezahlfunktion barrierefrei bedienbar sein (Höhe, Kontrast, Sprachausgabe).
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für Automaten bedeutet das konkret: Touchscreens und Tastaturen müssen in einer Bedienhöhe von max. 120 cm erreichbar sein, Kontrastverhältnisse gemäß WCAG 2.1 Level AA einhalten und akustische oder taktile Rückmeldung bieten.
Hersteller und Betreiber teilen sich die Verantwortung: Hersteller müssen konforme Geräte liefern, Betreiber sie korrekt aufstellen. Neu aufgestellte Geräte müssen ab dem 28. Juni 2025 BFSG-konform sein; bestehende Altgeräte genießen bis 2030 Bestandsschutz.