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Compliance

VerpackG

Term uit het vending-glossarium

Verpackungsgesetz (gültig seit 2019, mehrfach novelliert): Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren und Lizenzgebühren entrichten. Betrifft auch Vending-Betreiber, die verpackte Waren verkaufen.

Das Verpackungsgesetz verpflichtet jeden, der befüllte Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, zur Registrierung im Verpackungsregister und zur Beteiligung an einem dualen System. Für Automatenbetreiber wird das relevant, sobald sie eigene Ware konfektionieren — Becher, Deckel, Rührstäbchen und Beutel sind Verpackungen im Sinne des Gesetzes.

Aus derselben Regelungsfamilie kommen zwei weitere Pflichten, die den Betrieb unmittelbar betreffen: das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen und die Abgabe auf Einwegkunststoffprodukte. Beide verändern die Kalkulation je verkaufter Einheit, nicht nur die Dokumentation.

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