Compliance & News

CSRD und Scope-3-Emissionen: Was Automaten-Betreiber für ESG-Berichte brauchen

Pubblicato 6 Min Lesezeit
Nachhaltigkeitsbericht auf einem Laptop neben einem modernen Automaten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die ESG-Berichtspflicht in Europa dramatisch ausgeweitet. Ab 2026 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder mehr als 40 Millionen EUR Jahresumsatz über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Was das für Automaten-Betreiber konkret bedeutet.

Wo Automaten in den Scope-3-Emissionen erscheinen

Automaten fallen typischerweise unter Scope 3, Kategorie 1 ("Eingekaufte Waren und Dienstleistungen") — sowohl für Standortinhaber als auch für Betreiber. Konkret muss erfasst werden: Energieverbrauch pro Gerät und Jahr, Verpackungsabfall (Becher, Kapseln, Snack-Verpackungen) und CO₂-Äquivalent des Warentransports (Befüllrouten).

Was Betreiber jetzt dokumentieren müssen

  • Energieverbrauch: kWh/Jahr pro Gerät (aus Zähler oder Hersteller-Datenblatt × Betriebsstunden).
  • Verpackungsabfall: Anzahl Einwegbecher, Kapseln, Snackverpackungen pro Monat (aus Planogramm-Daten ableitbar).
  • Kältemitteltyp: R290 vs. F-Gase (GWP-Faktor × Füllmenge × Leckverlustrate).
  • Servicerouten-Emissionen: Fahrtkilometer × Fahrzeugklasse × Emissionsfaktor.

ESG-Datenpakete der Hersteller nutzen

Mehrere Hersteller (WMF, Franke, Nayax-Telemetrie) bieten auf Anfrage ESG-Datenpakete pro Gerät an: Energieverbrauch aus Telemetriedaten, Wartungsintervalle, Kältemitteldaten. Das vereinfacht die CSRD-Berichterstattung erheblich. Fragen Sie bei Vertragsverhandlungen aktiv nach diesem Datenzugang — er wird zum Standardbestandteil professioneller Vending-Verträge.

Altro dal blog