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Compliance

LMIV

Term from the vending glossary

Lebensmittelinformationsverordnung (EU 1169/2011): verpflichtet zu Kennzeichnung von Zutaten, Allergenen, Nährwerten und Herkunft. Am Automaten müssen Allergene (14 Hauptallergene nach Anhang II) entweder direkt auf der Verpackung oder per Aushang/Display sichtbar gekennzeichnet sein.

Die Lebensmittelinformations-Verordnung verlangt, dass Verbraucher vor der Kaufentscheidung erfahren, was in einem Lebensmittel steckt — insbesondere die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene. Am Automaten ist das eine Gestaltungsaufgabe, weil es keine Packung in der Hand gibt, die man umdrehen kann.

In der Praxis wird die Information auf zwei Wegen gegeben: sichtbar am Gerät, etwa als Aushang oder auf dem Display, oder digital über einen Code, der zur Produktinformation führt. Entscheidend ist der Zeitpunkt — die Angabe muss vor dem Bezahlen zugänglich sein, nicht erst auf der Verpackung im Ausgabefach.

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